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Baugrundstück für Ein- oder Mehrfamilienhaus mit schöner Weitsicht in Taben-Rodt bei Saarburg

54441 Taben-Rodt | PRGSTTB124 | Vollständiges Web-Exposé
Ort 54441 Taben-Rodt
Objekt-ID PRGSTTB124
Kaufpreis € 119.000,00

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Weitere interessante Kauf- oder Mietangebote finden Sie unter www.scherf-immobilien.com

Weitere Merkmale

Taben-Rodt, idylischer Wohnort mit viel Grün innerhalb der Verbandsgemeinde Saarburg. Der Ort liegt ca. 6 km von Saarburg entfernt. Im Ort sind Grundschule, Kindergarten und weitere Infrastruktur vorhanden.

 

Sie erreichen den Grenzübergang Schengen/Luxemburg in ca. 15 Autominuten.

Die Stadt Saarburg erreichen Sie in wenigen Autominuten. Hier sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs vorhanden.

Das Objekt befindet sich in einer attraktiven Ortsrandlage.

Schönes Baugrundstück mit Hanglage in gefragter Lage von Taben-Rodt, Nähe Saarburg mit guter Verkehrsanbindung Richtung Luxemburg - Bebauung mit Ein- oder Mehrfamilienhaus möglich.

 

Projektgrundstück in gefragter Lage mit herrlicher Weitsicht in Taben-Rodt – Nähe Saarburg

-ideal zur Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit Öffentlicher Förderung und hohem Tilgungszuschuß und interessanten Steuervorteilen durch die Neubauabschreibung.

Schönes Grundstück mit herrlicher Sicht auf die Kalkfelsen in Taben-Rodt - Ortslage.

Gemäß Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg ist für das Grundstück kein Bebauungsplan vorhanden, so dass sich die Bebauungsmöglichkeiten nach § 34 BbauG – Anpassung an die umliegende Bebauung zu richten. Das Grundstück hat eine Hanglage - absteigend. Es wurde zur Vorbereitung der Planung eine Höhenvermessung des Grundstückes durch ein Vermessungsbüro durchgeführt.

 

Die Nachbarbebauung ist nahezu vollständig mit 2 Vollgeschossen sowie Dachgeschoß und teilweise aus-gebautem Untergeschoss gegeben. Das Grundstück hat eine große Straßenfront.

Es ist eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus als auch mit einem Mehrfamilienhaus mit entsprechender Abstimmung mit der zuständigen Bauverwaltung möglich. Derzeit läuft eine Bauvoranfrage für eine Bebauung mit 5 Wohnungen.

 

Es liegt kein Bauzwang vor, so dass Sie in Ruhe Ihr Projekt planen und realisieren können.

 

Bei einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus besteht die Möglichkeit ISB-Förderung: die neu entstehenden Wohnungen durch Mittel der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB Rheinland-Pfalz) öffentlich zu fördern. Die Details sind im Programm 551

detailliert geregelt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort des

Objektes (Mietenstufe 1 –7), der Belegbindung sowie der Belegbindungsdauer, der Wohnungsart, der Objektausstattung und den Wohnungsgrößen. Die Taben-Rodt ist in der Mietenstufe 5 (also dritthöchsten Stufe) eingestuft. Hier beträgt die abhängig von der Belegbindung und Einkommenshöhe des Mieters 1.900 EUR bis 2.800 EUR pro m² förderfähiger Wohnfläche). Ebenso können erhebliche Zusatzdarlehen durch standortbedingte Mehrkosten, entsprechend der Energieklasse bzw. bei Einbau eines Aufzuges gewährt werden.

Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuß auf die Grundförderung von 40 bzw. 45 % sowie auf die Zusatzdarlehen von 50 % gewährt. Auf der Grundlage der Planung werden auf der Grundlage von 335 m² können Darlehen von 938.000 EUR und der KFW 40 Bauweise können

zusätzliche Darlehen von 83.750 in Anspruch genommen. Dieser Betrag kann sich durch standortbedingte Mehrkosten und Holzbauweise erhöhen. Hier kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 % - entsprechend 422.100 EUR zuzüglich Tilgungszuschuss bei KFW 40 von 41.875 EUR

in Anspruch genommen werden. Dieser Zuschuß erhöht sich um anerkannte standortbedingte Mehrkosten. Das Darlehen verringert sich um diesen Betrag. Der Zinssatz beträgt 1 %.

 

Sofern das neu entstehende Gebäude vermietet wird, besteht die Möglichkeit durch die zwischenzeitlich beschlossene Änderung der Gebäudeabschreibung die neuen Wohnungen mit jährlich 5 % bezogen auf den jeweiligen Buchwert/Restwert abzuschreiben. Hierdurch werden hohe Steuervorteile erzielt.

 

 

Schönes Grundstück mit herrlicher Sicht auf die Kalkfelsen in Taben-Rodt - Ortslage. Gemäß Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg ist für das Grundstück kein Bebauungsplan vorhanden, so dass sich die Bebauungsmöglichkeiten nach § 34 BbauG – Anpassung an die umliegende Bebauung zu richten. Das Grundstück hat eine Hanglage - absteigend. Es wurde zur Vorbereitung der Planung eine Höhenvermessung des Grundstückes durch ein Vermessungsbüro durchgeführt. Die Nachbarbebauung ist nahezu vollständig mit 2 Vollgeschossen sowie Dachgeschoß und teilweise aus-gebautem Untergeschoss gegeben. Das Grundstück hat eine große Straßenfront. Es ist eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus als auch mit einem Mehrfamilienhaus mit entsprechender Abstimmung mit der zuständigen Bauverwaltung möglich. Derzeit läuft eine Bauvoranfrage für eine Bebauung mit 5 Wohnungen. Es liegt kein Bauzwang vor, so dass Sie in Ruhe Ihr Projekt planen und realisieren können. Bei einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus besteht die Möglichkeit ISB-Förderung: die neu entstehenden Wohnungen durch Mittel der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB Rheinland-Pfalz) öffentlich zu fördern. Die Details sind im Programm 551 detailliert geregelt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort des Objektes (Mietenstufe 1 –7), der Belegbindung sowie der Belegbindungsdauer, der Wohnungsart, der Objektausstattung und den Wohnungsgrößen. Die Taben-Rodt ist in der Mietenstufe 5 (also dritthöchsten Stufe) eingestuft. Hier beträgt die abhängig von der Belegbindung und Einkom-menshöhe des Mieters 1.900 EUR bis 2.800 EUR pro m² förderfähiger Wohnflä-che). Ebenso können erhebliche Zusatzdarlehen durch standortbedingte Mehrkosten, entsprechend der Energieklasse bzw. bei Einbau eines Aufzuges gewährt werden. Durch die ISB wird ein Tilgungszuschuß auf die Grundförderung von 40 bzw. 45 % sowie auf die Zusatzdarlehen von 50 % gewährt. Auf der Grundlage der Planung werden auf der Grundlage von 335 m² können Darlehen von 938.000 EUR und der KFW 40 Bauweise können zusätzliche Darlehen von 83.750 in Anspruch genommen. Dieser Betrag kann sich durch standortbedingte Mehrkosten und Holzbauweise erhöhen. Hier kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 % - entsprechend 422.100 EUR zuzüglich Tilgungszuschuss bei KFW 40 von 41.875 EUR in Anspruch genommen werden. Dieser Zuschuß erhöht sich um anerkannte standortbedingte Mehrkosten. Das Darlehen verringert sich um diesen Betrag. Der Zinssatz beträgt 1 %. Sofern das neu entstehende Gebäude vermietet wird, besteht die Möglichkeit durch die zwischenzeitlich beschlossene Änderung der Gebäudeabschreibung die neuen Wohnungen mit jährlich 5 % bezogen auf den jeweiligen Buchwert/Restwert abzuschreiben. Hierdurch werden hohe Steuervorteile erzielt.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen. Wir übernehmen für die Richtigkeit und Aktualität der Daten keine Gewähr.

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